Das Grabrecht kommt nach dem Tod des Grabberechtigten oder bei Verzicht auf das Grabrecht nachstehenden Angehörigen in folgender Reihenfolge zu:
Volljährige Kinder nach Alter
Volljährige Enkelkinder nach Alter
Ehegatten
Eltern nach Alter
Von dieser Regelung können die genannten volljährigen berechtigten Grabrechtsnachfolger schriftlich eine abweichende Lösung vereinbaren. Diese abweichende Vereinbarung ist der Friedhofsverwaltung schriftlich und unterfertigt vorzulegen. Diese Vereinbarung muss die Erklärung enthalten, dass abgesehen von den Unterzeichnenden keine weiteren vorrangigen Grabberechtigten existieren.